Neonazi-Monopoly in Mecklenburg-Vorpommern

Zur Antwort der Landesregierung auf ihre Kleine Anfrage „Besitz und Nutzung von Immobilien durch Personen und Organisationen der extrem rechten Szene“(Drs. 7/2479, Anlage) erklären der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Peter Ritter, und die Abgeordnete Karen Larisch:

Ritter: „Die neonazistische Szene hat sich über die letzten Jahrzehnte eine besorgniserregende Infrastruktur in M-V aufgebaut. Insgesamt haben Personen und Organisationen der extrem rechten Szene laut Angaben der Landesregierung landesweit auf 15 Objekte uneingeschränkten Zugriff. Und diese scheinen gut ausgelastet zu sein – ob als szeneinterne Treffpunkte, für rassistische und geschichtsrevisionistische ‚Schulungsveranstaltungen‘, menschenverachtende Konzerte, aber auch zur Finanzierung der Neonazi-Szene insgesamt.

Wer also denkt, dass sich das Problem am rechten Rand mit dem Auszug der NPD aus dem Landtag erledigt hat, ignoriert die Bedeutung dieser Objekte. Diese Nazi-Zentren gewinnen durch den Verlust der Landtagsmandate enorm an Bedeutung, indem sie die regionale Verankerung der rechten Szene abseits der öffentlichen Wahrnehmung manifestieren. Vor allem mit der Gründung der ‚Mecklenburg-Vorpommerschen Strukturentwicklungsgenossenschaft‘ versuchen NPD-Kader durch den Kauf von Immobilien ihren Machtanspruch in den ländlichen Regionen weiter auszubauen.“

Larisch: „Die Auflistung der Landesregierung bezieht sich fast ausschließlich auf Immobilien neonazistischer Akteure, womit das Neonazi-Monopoly unvollständig sein dürfte, wenn wir die gesamte rechte Szene betrachten. So finden sich beispielsweise weder die Zentrale der ‚Identitären‘ in Rostock noch der Treffpunkt der mutmaßlich rechtsterroristischen Gruppierung ‚Nordkreuz‘ in der Antwort der Landesregierung wieder. Darüber hinaus mieten sich rechte Kreise immer wieder in private Räumlichkeiten oder Gaststätten ein, um ihre rassistischen Propagandashows zu veranstalten. Die Landesregierung muss diese  Entwicklungen – abseits der seit Jahren bestehenden und bekannten Nazizentren – berücksichtigen und die Öffentlichkeit darüber informieren.“