Koalitionäre lehnen notwendige Rahmenbedingungen für barrierefreie Wahlen ab

Zur Änderung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes und Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils zur Streichung des pauschalen Wahlrechtsausschlusses für Vollbetreute erklärt der sozialpolitische Sprecher der Linksfraktion, Torsten Koplin:

„Mit dem heutigen Beschluss zur Herstellung des Wahlrechts für Personen, die in allen Angelegenheiten betreut werden, ist ein wichtiger Schritt getan. In Mecklenburg-Vorpommern dürfen damit bereits zur Kommunalwahl am 26. Mai 2019 die mehr als 1600 Menschen in Vollbetreuung wählen, denen das zuvor verwehrt war. Dies gilt auch für die Landtagswahl im Jahr 2021. Damit wird ein Verstoß gegen das Grundgesetz und die Landesverfassung aufgehoben.

Kein Grund zur Freude ist allerdings, dass die Koalitionäre den Antrag der Linksfraktion zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Menschen mit Behinderungen abgelehnt haben. Ein Wahlrecht allein garantiert noch keine tatsächliche Ausübung der Wahl. Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen stoßen viel zu oft auf teilweise unüberwindbare Hürden. Nur ein Bruchteil der Wahllokale im Land ist barrierefrei, ganz zu schweigen von den Wegen dorthin. Wahlinformationen sind oft nicht zielgruppenspezifisch ausgerichtet, ein Mindeststandard muss die leichte Sprache sein. Kommunikationswege, Wahlunterlagen und Wahlverfahren sind nicht ausreichend auf sinneseingeschränkte Menschen ausgelegt. In den Wahlkabinen gibt es nur sporadisch Schablonen zum Ausfüllen der Wahlunterlagen für sehbehinderte Menschen. In stationären Einrichtungen, wie Hospizen, Pflegeeinrichtungen und Kliniken, fehlen systematische und verlässliche Unterstützung zur Durchführung der Wahl - hier kann der Einsatz mobiler Wahlteams helfen. 

SPD und CDU halten es nicht für notwendig, verbindliche rechtliche Regelungen und Vorkehrungen für die Barrierefreiheit bei Wahlen herzustellen. Das macht das Wahlrecht für Vollbetreute, Menschen mit Behinderungen, psychischen Erkrankungen und auch ältere Menschen teilweise zu einem stumpfen Schwert.

Die Koalitionäre weigern sich damit erneut, die UN-Behindertenrechtskonvention vollumfänglich umzusetzen. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen, das seit mehr als 10 Jahren in Deutschland gilt, besagt, dass ‚jeder Mensch ohne Unterschied Anspruch auf die darin aufgeführten Rechte und Freiheiten hat‘, ‚Menschen mit Behinderungen der volle Genuss dieser Rechte und Freiheiten ohne Diskriminierung garantiert werden muss‘ und dass ‚die Menschenrechte aller Menschen mit Behinderungen, einschließlich derjenigen, die intensivere Unterstützung benötigen, zu fördern und zu unterstützen‘ sind.“