Ungerechtigkeiten bei der gesetzlichen Rente endlich beseitigen

Zur Ablehnung des Antrags „Aufbau Ost – Rentenkürzungen zurücknehmen  – gesetzliche Rente endlich verbessern“ erklärt der sozialpolitische Sprecher der Linksfraktion, Torsten Koplin:

„Auch wenn das Rentenrecht ein Bundesrecht ist, kann die Landesregierung darauf drängen, dass Ungerechtigkeiten bei der gesetzlichen Altersrente endlich beseitigt werden. Sie kann doch nicht länger tatenlos zusehen, dass immer mehr Rentnerinnen und Rentner nicht von ihrem Einkommen leben können. Das gilt insbesondere für M-V, 2015 waren annähernd 20 Prozent der Menschen ab 65 Jahre armutsgefährdet. Auch wenn keine neueren Zahlen vorliegen, dürfte diese Rate heute bereits höher liegen.

Zu den Ungerechtigkeiten bei der gesetzlichen Rente gehört, dass diese im Osten und Westen immer noch unterschiedlich berechnet wird und dies bis 2024 so sein soll. Bis dahin sind die Leistungen im Ostdeutschland weniger wert als im Westen. Ungerecht sind auch die Kürzungsfaktoren. So unterstellt der Riesterfaktor beispielsweise einen zunehmenden Anteil privater Altersvorsorge. Die Rente wird entsprechend gekürzt, ob dies tatsächlich so ist oder nicht. Eine Ungleichbehandlung erfolgt auch bei Müttern und erwerbsunfähigen Menschen. So ist die Erziehung von Kindern, die vor 1992 erfolgte, weniger wert als jene danach. Ein Plus bei der Erwerbsminderungsrente können nur künftig Betroffene erwarten und nicht bereits anerkannte.

Die finanziellen Möglichkeiten für eine grundlegende Reform der gesetzlichen Rentenversicherung wären gegeben, wenn diese in eine solidarische Versicherung für alle Bürgerinnen und Bürger umgewandelt würde. Wenn alle Einkommen herangezogen werden – also etwa auch Diäten von Abgeordneten, Mieteinnahmen, Beamtenbezüge – dann wäre eine Rente möglich, die vor Armut schützt und den Lebensstandard sichert. Die Koalitionsfraktionen haben unsere Vorschläge abgelehnt und damit wieder die Chance vertan, die Ungerechtigkeiten bei der Rente wenigstens im Ansatz zu beseitigen.“