Schulentwicklungsplan zu allgemein und zu spät

Landkreis Rostock

Stellungnahme zur Schulentwicklungsplanung im Landkreis Rostock

Mitglieder bzw. berufene Bürger der Partei DIE LINKE in Bildungsausschüssen des Landkreises haben sich auf einer Beratung am 5. November 2016 in Kritzkow auf folgende Standpunkte zum Entwurf des Schulentwicklungsplanes verständigt.

  • Die Schulentwicklungsplanung als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe des Landkreises ist die wesentliche Grundlage für die Vorhaltung eines regional ausgeglichenen, bedarfsgerechten und leistungsfähigen Bildungsangebotes. Sie ist Grundlage für eine langfristige Standortentwicklungs- und Ausstattungsplanung, die die bestehenden demographischen, regionalen und pädagogischen Gegebenheiten berücksichtigt. Diese Bedeutung und das notwendige aufwändige Verfahren zur Erstellung eines Schulentwicklungsplanes rechtfertigen, dass die Arbeiten zumindest teilweise ausgelagert werden. Dies sollte für die nächste Planungsphase vorgesehen und entsprechende Mittel sollten rechtzeitig in den Kreishaushalt eingestellt werden.

  • Uns ist unverständlich, dass der Schulentwicklungsplan für die Schuljahre 2015/16 bis 2019/20 erst jetzt im Entwurf vorliegt, obwohl die Verordnung zur Schulentwicklungsplanung bereits am 16. September 2014 erlassen wurde.

  • Für die Kommunikation zum Entwurf des Schulentwicklungsplanes im Landkreis ist es nicht günstig, dass der im Internet verfügbare Entwurf des Planes vom 29.06.2016 nicht mit der den Kreistagmitgliedern zur Abstimmung übergebenen aktuellen Fassung übereinstimmt.

  • Entsprechend dem Schulgesetz und der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung sollen die Schulen in freier Trägerschaft ihre Planungsüberlegungen zur Verfügung stellen, damit sie in die Schulbildungsplanung einbezogen werden können. Dies ist im vorliegenden Plan nicht erfolgt. Es sind hier nur Hinweise auf Anteile von Schülerzahlen an Schulen in freier Trägerschaft vorhanden, die aber nicht untersetzt werden. Insbesondere fehlen auch Übergangzahlen nach der sechsten Klasse in öffentliche Schulen. Weiterhin ist die im Plan enthaltene Entwicklung der Einschulungszahlen unvollständig, da sie nur die Schülerzahlen an öffentlichen Schulen erfasst.

  • Entsprechend der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung sollen die Planungen auf der Grundlage von statistisch nachgewiesenen Geburtenzahlen mit einer entsprechenden Fortschreibung erfolgen. Dies ist im Plan lediglich für den gesamten Landkreis erfolgt, was für Entscheidungen auf regionaler Ebene nicht ausreichend ist und nachgeholt werden sollte.

  • Zu einer fundierten Schulentwicklungsplanung gehört, dass auch regionale Entwicklungen wie die geplante Ansiedlung von größeren Betrieben oder die Planung von Neubaugebieten einbezogen werden. Dies ist im Plan nicht erfolgt.

  • Es fehlen im Planentwurf die in der Verordnung geforderten Schulraumbilanzen. Diese sind einerseits erforderlich, um langfristig die notwendigen Raumkapazitäten zu sichern, als auch um unnötigen Leerstand von Unterrichtsräumen zu verhindern. Weiterhin sollte nach unserer Auffassung über die Schulraumbilanzen hinaus zumindest für die Schulen in kreislicher Trägerschaft der bauliche Zustand und notwendige Sanierungsarbeiten in den Plan aufgenommen werden.

  • Die Kinder von Flüchtlingen sind nach den gesetzlichen Bestimmungen in die Schulentwicklungsplanung einzubeziehen, was offensichtlich noch nicht erfolgt ist.

  • Der Bestand folgender Schulen ist im Planungszeitraum nach dem Planentwurf nur mit Ausnahmegenehmigungen gesichert: Regionale Schule mit Grundschule Bernitt, Geschwister-Scholl-Gymnasium Bützow, Regionale Schule mit Grundschule Krakow am See, Regionale Schule mit Grundschule Zehna, Regionale Schule mit Grundschule Lalendorf und Regionale Schule mit Grundschule Jördenstorf. Zur Planungssicherheit sollte vom Landkreis eine rechtliche Bewertung der möglichen Ausnahmegenehmigungen erfolgen. Für die besonders im Bestand gefährdeten Schulen in Krakow am See und Jördenstorf sollte nach Möglichkeiten gesucht werden, durch Veränderung oder Erweiterung des Einzugsbereiches auch über die Grenzen des Landkreises hinaus, die notwendigen Schülerzahlen zu sichern.

  • In den Städten Güstrow und Bad Doberan werden die Schülerzahlen von allen regionalen Schulen zusammengefasst. Dies halten wir aus mehreren Gründen, insbesondere auch mit Blick auf die Schulraumbilanzen nicht für sinnvoll.

  • Ein Schulentwicklungsplan sollte auch Anregungen und Grundlagen für neue Entwicklungen liefern. Dazu gehört das „Produktive Lernen“ als eine neue Form der Gestaltung des schulischen Lernens, mit der beachtliche Erfolge erzielt werden. Dies wird im Plan nicht erwähnt.

  • Wir halten die kooperativen bzw. integrierten Gesamtschulen für ein in besonderer Weise geeignetes Bildungsangebot, um möglichst vielen Schülern gleiche Chancen für einen hochwertigen Bildungsabschluss zu sichern. So zeigt zum Beispiel die kooperative Gesamtschule in Laage, dass ein solcher Zusammenschluss von Schulen für die Unterrichts- und Schulentwicklung und das Lernen von Schülern sehr erfolgreich sein kann. Um diese Entwicklungen zu unterstützen und eine Gleichbehandlung der Gesamtschulen im Landkreis zu gewährleisten, fordern wir den Landkreis auf, langfristig die Trägerschaft für die kooperativen Gesamtschulen in Laage und in Kühlungsborn zu übernehmen. Dies entspricht dem Schulgesetz, nach dem die Landkreise Träger der Gesamtschulen sind. Weiterhin fordern wir den Landkreis und die Stadt Bützow auf, die Regionale Schule „Käthe Kollwitz“, das Geschwister-Scholl-Gymnasium und die Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen, die sich auf demselben Campus befinden, organisatorisch zu einem integrativen Schulzentrum zusammenzufassen.

  • Ein besonderes Problem stellt die Entwicklung der Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen dar. Durch die neu geschaffenen Rahmenbedingungen, insbesondere das Inklusionskonzept des Landes, ist eine fundierte Prognose der Schülerzahlen gegenwärtig nicht möglich. Deshalb sollte eine jährliche Fortschreibung des Planes für die Schulen mit dem Schwerpunkt Lernen erfolgen. Weiterhin sollten in den Plan Überlegungen aufgenommen werden, wie der gegenwärtige teilweise erhebliche Leerstand in diesen Schulen verringert werden kann, in dem zum Beispiel Vereinbarungen mit anderen Schulträgern zur Nutzung dieser Unterrichtsräume getroffen werden.

  • Aufgrund der zahlreichen Mängel und Verstöße gegen die Verordnung zur Schulentwicklungsplanung sollte der Plan in der vorliegenden Form nicht im Kreistag beschlossen werden.