Rentenangleichung darf nicht zu neuer Ungerechtigkeit führen

Zum am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetz zur Rentenangleichung in Ost und West erklärt die Vorsitzende der Linksfraktion im Landtag, Simone Oldenburg: 

Nach jahrzehntelangem Hinhalten, die Rentenberechnung Ost an West anzugleichen, soll es 35 Jahre nach der Wende so weit sein. Immer wieder, besonders vor Wahlen wurde versprochen, die Missachtung der Lebensleistung ostdeutscher Menschen zu beenden. Genauso oft wurde dieses Versprechen gebrochen. Die Frauen und Männer, die 1990 in Rente gegangen sind, bekommen mit ihrem 100. Geburtstag die Rentenangleichung. Das ist ungehörig und schäbig. 

Die Linksfraktionen in Bund und Ländern fordern seit Jahren, dass es endlich zur Angleichung der Rentenberechnung kommen muss. Jetzt soll dieser überfällige Schritt endlich erfolgen, und schon droht die nächste Ungerechtigkeit. Denn mit der Angleichung der Rentenberechnung soll die Höherwertung der Ost-Löhne gestrichen werden. Das ist inakzeptabel, denn immer noch verdienen Beschäftigte im Osten für gleiche Arbeit spürbar weniger als im Westen. Wenn ein Arbeiter im Osten, dessen Lohn im Schnitt 24 Prozent unter dem im Westen liegt, nach der Rentenangleichung über 100 Euro weniger im Geldbeutel hat, dann wird Ungerechtigkeit zementiert. Erst wenn die skandalöse ungleiche Entlohnung beseitigt ist, kann die Höherbewertung wegfallen. Sonst wird die bereits grassierende Altersarmut dramatisch zunehmen und der soziale Frieden weiter gefährdet.  

Unabhängig davon, dass mit der Rentenangleichung neues Unheil abgewendet werden muss, müssen die Rentenkürzungen der vergangenen Jahrzehnte zurückgenommen werden. Die Rente muss endlich wieder ausreichen, ein würdiges Leben im Alter zu sichern.“