NSU-Spende an Neonazi-Fanzine „Der Weisse Wolf“ war kein Zufall

Peter RitterPressemeldungen

Zur heutigen Sachverständigenanhörung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) zur Aufklärung der Aktivitäten des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) in Mecklenburg-Vorpommern mit Antonia von der Behrens, Vertreterin der Nebenklage im NSU-Prozess, erklärt der Obmann der Linksfraktion, Peter Ritter:

„Antonia von der Behrens hat heute noch mal eindringlich die deutliche Diskrepanz zwischen dringend notweniger, aber bislang nicht erfolgter, Aufklärung  im NSU-Komplex herausgestellt. Nach über 400 Prozesstagen und intensiver Recherche sei ihr kein anderes Bundesland bekannt, dass über so zahlreiche und vielfältige Verbindungen zum NSU verfügt wie Mecklenburg-Vorpommern. Auf der anderen Seite sind relevante Umstände und Verflechtungen im Nordosten bislang nicht aufgearbeitet.

Die Causa um die Spende an das Neonazi-Fanzine ‚Der Weisse Wolf‘ wird den Untersuchungsausschuss noch intensiv beschäftigen müssen. Die Redaktion des Propagandablattes fiel nicht zufällig in die Gunst der Rechtsterroristen. Laut der Rechtsanwältin von der Behrens lassen sich enge Beziehungen zwischen den Machern des Heftes zum NSU-Kerntrio sowie dem engsten Unterstützernetzwerk nachweisen. Zudem scheinen Aussagen des Verfassungsschutzes à la ‚Wir haben von nichts gewusst‘ wenig glaubhaft. Der Geheimdienst muss – trotz gegenteiliger Behauptung – bereits vor der Selbstenttarnung im November 2011 Kenntnis von einer Organisation namens ‚NSU‘ gehabt haben.

Frau von der Behrens nannte in ihrer Anhörung weitere ungeklärte Fragen, denen sich der Untersuchungsausschuss akribisch widmen müsse. Fakt ist jedoch, dass er dazu umfassenden Zugang zu ungeschwärzten Akten benötigt. Die mangelnde Auskunftsfreudigkeit des Innenministeriums – um es vorsichtig auszudrücken – war erst Gegenstand der Sitzung in der letzten Woche. Mit willkürlich geschwärzten Akten, auffallend großen Erinnerungslücken und nachgewiesenen Falschaussagen mussten sich auch die Vertreter der Nebenklage im NSU-Prozess regelmäßig auseinandersetzen.“