Mehr Tierschutz in der Sauenhaltung

Dr. Wolfgang WeißPressemeldungen

Der agrarpolitische Sprecher der Linksfraktion, Dr. Wolfgang Weiß, bewertet die Zustimmung des Parlaments zum Antrag „Für mehr Tierschutz in der Sauenhaltung“ der Linksfraktion als einen Schritt in die richtige Richtung.

„Ab sofort werden nur noch Stallneubauten sowie genehmigungspflichtige Stallumbauten, -modernisierungen und -erweiterungen genehmigt, die dem Ziel der deutlichen Verkürzung des Aufenthalts von Sauen im Kastenstand und dem Urteil des OVG Sachsen-Anhalt gerecht werden. Das ist ein großer Fortschritt, auch wenn wir mehr wollten.

Die erforderliche Anpassung der bisherigen Sauenhaltung in M-V soll zudem durch geeignete Förderung im Rahmen des Agrarinvestitionsförderprogramms unterstützt werden. Endlich wird die Sauenhaltung in M-V tiergerechter und die Ferkelerzeuger wissen, wohin die Reise geht. Der Kastenstand wird künftig nur noch ein technisches Hilfsmittel zum Schutz der Tiere während der Rausche und zum Schutz der Beschäftigten bei der Besamung sein. Bitter ist für uns nur, dass die Koalition aus SPD und CDU eine Übergangszeit bis 2033 durchgesetzt hat. Trotz Allem: Heute ist ein guter Tag für die armen Säue.“

Hintergrund: Die Haltung von Sauen zur Ferkelerzeugung erfolgt heute üblicherweise in Kastenständen. Diese Haltungsform ist nach der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) zulässig. Allerdings verstößt die bisherige Auslegung der Kastenstände in der Sauenhaltung in fast allen Betrieben gegen die in der TierSchNutztV festgelegten Mindesthaltungsbedingungen. Das OVG Sachsen-Anhalt urteilte: „Die Vorgabe des § 24 Abs. 4 Nr. 2 TierSchNutztV erfüllen danach nur Kastenstände, deren Breite mindestens dem Stockmaß (d.h. der Widerristhöhe bzw. der Entfernung vom Boden zum höchsten Punkt des stehenden Schweins) des darin untergebrachten Schweins entspricht oder Kastenstände, welche dem Tier die Möglichkeit eröffnen, die Gliedmaßen ohne Behinderung in die beiden benachbarten leeren Kastenstände oder beidseitige (unbelegte) Lücken durchzustecken.“ Das Bundesverwaltungsgericht hat zu diesem Urteil ausgeführt, dass dabei kein Ermessensspielraum für die zuständigen Behörden existiert und es für jedes einzelne Tier gilt. Die Sauenhaltung in Deutschland und Mecklenburg-Vorpommern muss daher schnellstmöglich wieder rechtskonform erfolgen. Die betroffenen Tierhalter brauchen schnell klare rechtliche Vorgaben, die den Tierschutz, die Tiergesundheit und die Ökonomie berücksichtigen und Planungssicherheit schaffen.