Leichenschau hat Kassenleistung zu sein

Eva-Maria KrögerPressemeldungen

Zur der am Mittwoch im Bundeskabinett beschlossenen Änderung der Gebührenordnung für Ärzte, nach der die Leichenschau künftig - je nach Dauer und Aufwand - differenzierter vergütet werden soll und die im Schnitt 125 Euro Mehrkosten pro Todesfall für die Angehörigen bedeuten wird, erklärt die Sprecherin für Bestattungswesen, Eva-Maria Kröger:

„Die Feststellung des Todes ist die letzte ärztliche Leistung an der Patientin oder dem Patienten, aber es ist und bleibt eine ärztliche Leistung. Selbstverständlich ist diese Leistung von der Krankenkasse zu tragen.

Außerdem fordert meine Fraktion die Wiedereinführung des Sterbegeldes. Es kann nicht sein, dass allein der Geldbeutel entscheidet, wie jemand bestattet wird. Es ist immer häufiger zu beobachten, dass Menschen sich gegen die gewünschte Bestattung entscheiden, weil sie zu teuer ist. Gerade in einer solchen Situation, in der die Angehörigen genug mit ihrem Schmerz und ihrem Kummer zu tun haben, sollten sie sich nicht noch zusätzlich mit finanziellen Mehrbelastungen herumschlagen müssen. Hier kann das Sterbegeld unterstützend wirken.“