Landesregierung verwehrt Menschen mit Behinderung digitalen Zugang

Torsten KoplinPressemeldungen

Zur Anhörung zum Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen erklärt der sozialpolitische Sprecher der Linksfraktion, Torsten Koplin:

„Der Gesetzentwurf der Landesregierung, mit dem ein EU-Beschluss für mehr Barrierefreiheit umgesetzt werden soll, kommt viel zu spät. Sollte deshalb ein Strafverfahren der EU eingeleitet worden sein, müssen die Ursachen für das Versäumnis aufgeklärt werden. Zudem will meine Fraktion wissen, welche Kosten in welcher Höhe gegebenenfalls auf das Land zukommen.

Nicht nur die verspätete Vorlage wird von sämtlichen Expertinnen und Experten scharf kritisiert. Der Gesetzentwurf der Landesregierung lässt darüber hinaus viele Frage offen und räumt die Möglichkeit ein, wegen ‚unverhältnismäßiger Belastung‘ das Gesetz nicht umzusetzen. Die zahlreichen Ausnahmen zum Nachteil der Menschen mit Behinderung, darunter Krippen, Kitas, Schulen und die Privatwirtschaft, lehnen die Anzuhörenden und auch meine Fraktion strikt ab, zumal nicht definiert wird, was eine unverhältnismäßige Belastung darstellt.

In der vorliegenden Fassung wäre das Gesetz in einzelnen Punkten ein Rückschritt gegenüber geltendem Recht und verstieße auch gegen die UN-Behindertenrechtskonvention. Das ist nicht akzeptabel, der Entwurf muss deutlich nachgebessert werden.“