Landesregierung interessieren Löhne und Tarifbindung in den Call-Centern des Landes einen feuchten Kehricht

LandtagsabgeordneteHenning FoersterTyp/RubrikPressemeldungen

Zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Entwicklung der Call-Center-Branche in Mecklenburg-Vorpommern“ (Drucksache 7/3550) erklärt der wirtschafts- und gewerkschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion im Landtag M-V, Henning Foerster:

„Die Antwort auf meine Kleine Anfrage auf Drucksache 7/3550 gibt ein erschreckendes Bild über die Situation in der Branche in M-V und über die Arbeit der Landesregierung ab.

71,8 Prozent der Vollzeitbeschäftigten in den Call-Centern des Landes erhalten Löhne, die unter der bundesdeutschen Niedriglohnschwelle liegen.

45,6 Prozent, also fast die Hälfte der Vollzeitbeschäftigten in den Call-Centern in M-V, erhalten einen Lohn, der sogar unter dem nochmal niedrigeren Schwellenwert der ostdeutschen Länder in Höhe von 1733 Euro liegt.

Die Landesregierung interessiert dies aber offensichtlich einen feuchten Kehricht. Auf meine Frage räumt man ein, dass man in den vergangenen Jahren mehrfach mit dem Vorstand der Telemarketing Initiative M-V e.V. gesprochen habe, im April 2018 sogar der Chef der Staatskanzlei. Doch um die Beschäftigten in den Call-Centern ging es dabei laut Antwort der Landesregierung mit keiner Silbe. Die Initiative hat ihrerseits ein wenig über die Geschäftsentwicklung geplauscht, Informationen eingeholt und wahrscheinlich ihre Erwartungshaltung gegenüber der Landesregierung formuliert. Wenn ich mich auf die Antwort der Landesregierung beziehe, dann kam letztere offensichtlich nicht darauf, einmal nachzufragen, wie es denn um eine bessere Bezahlung der Beschäftigten und um die Tarifbindung bestellt wäre.

Seit dem Jahr 2011 erfrage ich nun schon die Tarifbindung und das Vorhandensein von Arbeitnehmervertretungen. Seit 8 Jahren antwortet die Landesregierung, dass sie darüber keine Erkenntnisse hätte und begründet dies mit einer fehlenden Rechtsgrundlage. Braucht die Landesregierung unseres Bundeslandes für Fragen an die Unternehmen extra eine Rechtsgrundlage oder fehlt es einfach am Interesse für die Belange der Beschäftigten? Mir scheint, dass die  Landesregierung diese Argumentation nur allzu willig einsetzt, um unangenehme Wahrheiten auszublenden. Mehr Interesse für die Belange der Beschäftigten jenseits von Sonntagsreden wäre aber zwingend notwendig, wenn Mecklenburg-Vorpommern in Zeiten allenthalben beklagten Fachkräftemangels sein schwieriges Image als Niedriglohnland endlich einmal hinter sich lassen will.“