Haftvermeidung neu denken und ausbauen

Jacqueline BernhardtPressemeldungen

Zur Antwort auf die Kleine Anfrage „Ersatzfreiheitsstrafen in Mecklenburg-Vorpommern“ (Drs.:7/4087) erklärt die rechtspolitische Sprecherin die Linksfraktion, Jacqueline Bernhardt:

„Auch das Justizministerium erkennt mittlerweile an, dass das aktuelle System zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen auf die veränderte Klientel der Verurteilten nicht vorbereitet ist und diese kaum erreicht. Diese Entwicklung beim Justizministerium ist zu begrüßen. Menschen die Ersatzfreiheitsstrafen verbüßen sollen, sind regelmäßig keine Straftäter im üblichen Sinne, sondern Personen, die Aufgrund psychosozialer Probleme den Anschluss an die Gesellschaft verloren haben. Eine Haftstrafe hilft ihnen nicht bei der Bewältigung dieser Probleme, sondern verschlimmert diese noch. Es gilt deshalb Ersatzfreiheitsstrafen zu vermeiden. Verurteilte müssen frühzeitig nach Verhängung der Geldstrafe in den Blick genommen und gegebenenfalls betreut werden.  Die Bemühungen zur Haftvermeidung können nicht erst mit der Ladung zum Haftantritt beginnen, sondern müssen auf die Zeit unmittelbar nach der Verurteilung ausgedehnt werden. Eine solche Ausdehnung muss natürlich personell mit Sozialarbeitern untersetzt werden. Entsprechende Forderungen werden wir in die Haushaltsberatungen einbringen.“

Hintergrund: Werden Menschen zu einer Geldstrafe verurteilt und sind diese nicht in der Lage diese Strafe zu bezahlen, wird eine Ersatzfreiheitsstrafe angeordnet, bei der die verhängten Tagessätze Geldstrafe als Haft abgegolten werden müssen. Um dies zu verhindern gibt es Haftvermeidungsprojekte, die darauf abzielen, dem Verurteilten zu ermöglichen, die Ersatzfreiheitsstrafe durch Ableistung gemeinnütziger Arbeit abzuwenden.  Die Zahl der Abwendungen der Ersatzfreiheitsstrafe durch freie Arbeit sank in den letzten Jahren kontinuierlich. Konnten im Jahre von 1969 Ersatzfreiheitsstrafen durch freie Arbeit abgewendet werden, waren es im Jahre 2018 nur noch 674. Ein Problem ist hierbei, dass der Hinweis auf die Möglichkeit einer Abwendung durch freie Arbeit erst mit der Ladung zum Haftantritt ergeht. Dieser Hinweis wird von den Verurteilten aufgrund ihrer psychosozialen Probleme jedoch kaum wahrgenommen.