GroKo-Vertrag ist Enttäuschung für Beschäftigte und Erwerbslose

Sabine Zimmermann, Vorsitzende des Ausschusses für Familie, Senioren im Bundestag Frauen und Jugend
Bundestagsabgeordnete

Keine großen Sprünge macht die große Koalition beim Thema Arbeit. Im Koalitionsvertrag finden sich ein paar kleine Korrekturen hier und da, einzelne Verschlechterungen, aber keine substanziellen Verbesserungen.

Absicherung gegen Erwerbslosigkeit? Chance vertan

Union und SPD wollen den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung senken und bedienen damit Arbeitgeberinteressen. Die Chance, die Arbeitslosenversicherung wieder zu einer echten Absicherung gegen Erwerbslosigkeit auszubauen, wurde vertan. Dazu wären eine längere Rahmenfrist beim Zugang zum Arbeitslosengeld I sowie eine längere Bezugsdauer dieser Leistung erforderlich.

Mehr tun für Langzeiterwerbslose!

In die richtige Richtung weist hingegen das Vorhaben, für Langzeiterwerbslose einen öffentlichen geförderten Arbeitsmarkt zu schaffen, wenngleich die Zahl von 150.000 Arbeitsplätzen nicht ausreicht. Entscheidend wird die konkrete Ausgestaltung sein, die im Koalitionsvertrag noch etwas unklar bleibt. Die LINKE fordert einen öffentlich geförderten Beschäftigungssektor mit 200.000 sozialversicherungspflichtigen, existenzsichernden Arbeitsplätzen. Nur unscharf umrissen ist im Koalitionsvertrag auch die angekündigte Förderung von Erweiterungsqualifizierungen für ArbeitnehmerInnen durch die Bundesagentur für Arbeit. Hinter dem Recht auf Weiterbildung (auch für Erwerbslose), für das die LINKE eintritt, bleibt sie deutlich zurück.

Kaum Verbesserungen für Teilzeit- und befristet Beschäftigte

Bei der sachgrundlosen Befristung hat die SPD offenbar nur kleine Verbesserungen durchsetzen können. Die Begrenzung von sachgrundlosen Befristungen und von Kettenbefristungen ist zu begrüßen. Doch zu einer vollständigen Abschaffung der sachgrundlosen Befristung konnten sich die Koalitionäre nicht durchringen. Ähnlich sind die kleinen Korrekturen bei der Arbeit auf Abruf zu bewerten – hier wären schärfere Regulierungen nötig. Ein überfälliger, doch zaghafter Schritt ist das Recht auf befristete Teilzeitarbeit. Allerdings ist mehr als fraglich, ob dieses Vorhaben überhaupt umgesetzt wird. Bereits im letzten Koalitionsvertrag war ein Recht auf Rückkehr aus Teilzeit in Vollzeit vereinbart, doch die Union hat die Umsetzung bis zuletzt blockiert. Zudem sind die Voraussetzungen in den aktuellen Koalitionsvereinbarungen zu streng gefasst.