Datenschutzbeauftragter muss unabhängig sein

Jacqueline BernhardtPressemeldungen

Zur Diskussion im Rechtsausschuss um die Änderung der Landesverfassung hinsichtlich der Stellung des Landesdatenschutzbeauftragten, erklärt die rechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Jacqueline Bernhardt:

„Der Landesdatenschutzbeauftragte hat völlig unabhängig zu sein. Wir haben einen Änderungsantrag eingebracht, der seine Stellung als oberste Landesbehörde festschreibt. Es ist originäre Aufgabe des Rechtsausschusses, diesen Punkt zu klären. Mit dem beschlossenen Prüfauftrag will sich die Mehrheit des Ausschusses seiner Verantwortung entledigen.“

Hintergrund: Ab dem 25. Mai 2018 soll die neue EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft treten. Diese Verordnung macht umfangreiche Gesetzesänderungen auch auf Landesebene  erforderlich. Unter anderem soll auch die Stellung des Landesdatenschutzbeauftragten als unabhängige Behörde gestärkt werden. Der aktuelle Gesetzentwurf sieht vor, den Landesdatenschutzbeauftragten – wie bisher – bei der Landtagspräsidentin anzugliedern. Der Landesdatenschutzbeauftragte sieht hierin seine Unabhängigkeit beeinträchtig, da beispielsweise Eingriffe in den Haushalt möglich wären. Alle Bundesländer außer Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern teilen diese Auffassung und haben ihre Landesdatenschutzbeauftragten zu obersten Landesbehörden gemacht. Der Rechtsausschuss hat sich dazu nicht positioniert, sondern lediglich einen Prüfauftrag an den federführenden Innenausschuss.