Bundesregierung missachtet Kindeswohl beim Familiennachzug

Karen LarischPressemeldungen

Zur heute von der Bundesregierung verabschiedeten Änderung der Regelung des Familiennachzuges für befristet Schutzbedürftige erklärt die migrationspolitische Sprecherin, Karen Larisch:

„Die von der Bundesregierung geplante Gesetzesänderung lässt das Kindeswohl geflüchteter Kinder völlig außer Acht. Ab ersten August sollen nach Deutschland geflüchtete Erwachsene und Kinder das Recht haben, Familienangehörige auf Antrag nachzuholen. Dafür sollen aber strenge und in Teilen nicht nachvollziehbare Regeln gelten. Waisenkinder, deren Verwandte hier einen Schutzstatus haben, dürfen auch in Zukunft nicht einreisen – sie sind nach Lesart der CDU keine Familienangehörigen. Für hunderte unbegleitete minderjährige Geflüchtete aus Kriegs- und Krisengebieten und für nochmals hunderte Kinder und Jugendliche, die in Familien mit nur einem Elternteil in M-V leben, haben die Landkreise als Träger der Jugendhilfe, aber auch die Landesregierung eine Verantwortung.

Meine Fraktion fordert die Landesregierung auf, sich im Zuge der Beratung des Gesetzes auf Bundeebene für eine stärkere Berücksichtigung des Kindeswohls einzusetzen. Das Kindeswohl oder seine Gefährdung gelten auch für Flüchtlingskinder und -familien. Alle Menschen, auch geflüchtete Menschen haben das Recht mit ihren Familien zusammen zu sein.“