Beschäftigungschancen für Langzeitarbeitslose besser fördern

Torsten KoplinPressemeldungen

Zum Sozialen Arbeitsmarkt und den Beschäftigungschancen durch das Teilhabechancengesetz in M-Verklärt der sozialpolitische Sprecher der Linksfraktion, Torsten Koplin:

„Lobeshymnen auf das Teilhabechancengesetz des Bundes, das seit Januar gilt, sind verfrüht und nicht angebracht, denn eine positive Wirkung ist bisher nur bedingt zu verzeichnen. Über das Instrument, welches das Bundesprogramm ‚Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt‘ abgelöst hat, werden unterm Strich in M-V gerade einmal 214 Frauen und Männer mehr gefördert als vor einem Jahr.

Besser genutzt wird offenbar die Förderung von Menschen, die zwei Jahre oder länger arbeitslos sind. Ohne Nachbeschäftigungspflicht werden diese im ersten Jahr zu 75 Prozent und im zweiten Jahr zu 50 Prozent gefördert. Es bleibt abzuwarten, wie nachhaltig das Ganze ist, ob die Männer und Frauen im Anschluss auch ohne die Förderung noch in Beschäftigung bleiben.

Meine Fraktion fordert auch in den laufenden Haushaltsberatungen, dass das Land einen Kofinanzierungsfonds auflegt, mit dem vor allem Vereine und Kommunen bei der Finanzierung von Arbeitsplätzen unterstützt und die vorhandenen Förderinstrumente besser genutzt werden.

Im Oktober waren 36 000 Frauen und Männer arbeitslos im Hartz-IV-Bezug, von denen rund 19 000 als langzeitarbeitslos galten. Ziel der Bundesregierung ist es, deutschlandweit 150 000 Arbeitsplätze zu fördern. Für M-V ergäben sich mehr als 4000 Stellen. Bei gegenwärtig 1116 geförderten Personen ist da noch viel Luft nach oben.“