Beamte brauchen echtes Wahlrecht bei der Krankenversicherung

Zur Ablehnung des Antrags „Gesetzliche Krankenversicherung stärken – uneingeschränktes Wahlrecht auch für Beamte in M-V einführen“ erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der Linksfraktion, Torsten Koplin:

„Die Einführung einer echten Wahl für Beamtinnen und Beamten zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung wäre eine typische Win-win-Situation. Die Solidargemeinschaft in der Krankenversicherung würde gestärkt. Es stiege die Zahl der Versicherten. Das wiederum würde die Einnahmebasis der Gesetzlichen Krankenversicherung im Saldo bundesweit um 3,4 Mrd. Euro erhöhen. Zugleich könnte für alle Versicherten der Beitragssatz um 0,34 Prozent gesenkt werden. Die Beamten in der Gesetzlichen Krankenversicherung würden um durchschnittlich 14 Euro im Monat entlastet, wenn sie zukünftig statt der Prämie in der Privatversicherung in die GKV einzahlten. Darüber hinaus würden die öffentlichen Haushalte entlastet. Bis zum Jahr 2030 könnten Bund und Länder insgesamt 30 Mrd. Euro sparen.

Wir fordern deshalb die Landesregierung erneut auf, dem Beispiel Hamburgs zu folgen. Der dortige Senat will zum 1. August dieses Jahres eine pauschale Beihilfe von 50 Prozent für Beamtinnen und Beamte einführen, die eine gesetzliche Krankenkasse wählen. Bislang haben Beamte zwar formal ein Wahlrecht, die wenigsten nehmen es aber wahr, da sie den Beitrag zu 100 Prozent bezahlen müssen, während jene, die eine private Kasse wählen, mindestens eine 50-prozentige Beihilfe des Dienstherren erhalten.

Mit der Einführung einer pauschalen Beihilfe erschließt sich Hamburg wesentliche Vorteile beim Wettbewerb um knappe Fachkräfte. Da die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen dies wieder ablehnten, wurde diese Chance für M-V vertan.“